Urteil
01.07.2008
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Räumungsverkauf ohne Warenvorrat
Wird von einem Möbelhaus im Rahmen einer angekündigten „Totalräumung wegen Umbaus“ in einer Werbebroschüre für ein im Preis herabgesetztes Möbelstück (hier eine Einbauküche) geworben, müssen potenzielle Kunden damit rechnen, dass nur ein einziges Exemplar vorhanden ist. Bei FehlenFehlen jeglichen Warenvorrats im Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung ist jedoch stets eine wettbewerbswidrige Irreführung i. S. d. § 5 Abs. 5 UWG anzunehmen.
Urteil des OLG Oldenburg vom 12.01.2006
1 U 121/05
Pressemitteilung des OLG Oldenburg