Rabatt bei Versandkosten
Versandunternehmen räumen Ihren Kunden häufig Nachlässe für Sammelbestellungen und gestaffelte Versandkosten ein, die bis zur gänzlichen Tragung der Versandkosten durch das Unternehmen gehen. Das OLG Stuttgart billigte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung einen Mengenrabatt bis zu 5,6 % als kaufmännische Gepflogenheit. Darüber hinaus wurde auch auch nicht beanstandet, daß ab DM 300 Bestellwert keine Versandkosten mehr berechnet werden.
Das Gericht führte aus, daß das Rabattgesetz nicht verletzt sei, da die angebotenen Waren (hier Computerdisketten) in handelsüblichen größeren Stückzahlen verkauft werden und üblicherweise ab einen bestimmten Auftragswert keine Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
OLG Stuttgart, Urteil vom 20.01.1995; Az.: 2 U 12/94