Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rabatt bei Doppelpack
Ein französischer Versandhandel bot in einem Bestellschein Kosmetika an, die Einkaufsvorteile im Sinne eines ‘zwei für eins Vorteils’ vorsahen.
Der Bundesgerichtshof entschied, daß derartige Angebotsformen rabattgesetzwidrig und damit unzulässig sind.
Urteil des BGH vom 23.03.1995
I ZR 221/92
GRUR 1995, 515