Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Prozesskostenhilfe: Ausnahmsweise “Anwalt des Vertrauens”

Prozesskostenhilfe: Ausnahmsweise “Anwalt des Vertrauens”

Wird einer Partei auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt, werden von der Staatskasse in der Regel nur die Kosten für einen Rechtsanwalt am Gerichtsort übernommen. Nimmt sich die bedürftige Prozesspartei einen Anwalt an ihrem Wohnort, muss sie die anfallenden Fahrtkosten des Prozessvertreters zum Verhandlungstermin selbst tragen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Prozesskostenhilfe: Ausnahmsweise “Anwalt des Vertrauens” erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Ausnahmsweise kann eine Partei die Beiordnung eines an ihrem früheren Wohnort ansässigen Prozessbevollmächtigten im Wege der Prozesskostenhilfe verlangen, wenn zu diesem ein Vertrauensverhältnis besteht und ihr deshalb nach ihrem Fortzug eine Vertretung durch einen am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten nicht zuzumuten ist.

Beschluss des OLG Schleswig vom 31.10.2006
10 WF 141/06
OLGR Schleswig 2007, 32

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€