Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge

Private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge

Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeugen nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen die so genannte Ein-Prozent-Regelung wählen. Eine einheitliche Ermittlungsmethode ist nicht zwingend.

Urteil des BFH vom 03.08.2000; Az.: III R 2/00

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