Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln
Ein Apotheker, der dem Käufer eines preisgebundenen Arzneimittels einen Einkaufsgutschein (hier über 3 Euro) ausstellt, der beim Erwerb eines freien Apothekenartikels angerechnet wird, handelt wettbewerbswidrig. In einem derartigen Fall stellt sich der Gutschein als Nachlass auf diedie preisgebundenen und nicht lediglich auf die rezeptfreien Medikamente dar. Der Apotheker verstößt damit gegen die zwingenden Preisbindungsbestimmungen.
Beschluss des OLG Köln vom 20.09.2005
6 W 112/05
NJW Heft 50/2005, Seite XII