Internethandel mit Buchklubausgaben
Das Oberlandesgericht Frankfurt weist darauf hin, dass auch Buchklubausgaben der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Daher ist ein Internethändler nicht berechtigt, über einen Buchklub erworbene Bücher zu anderen Preisen zu verkaufen als zu den im Buchklub verlangten. Die Preisbindung für Buchklubausgaben ergibt sich aus § 5 Abs. 5 Preisbindungsgesetz, wonach die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer zulässig ist, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Davon sind auch die Parallelausgaben von Buchgemeinschaften erfasst.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.04.2006
11 W 9/06 (Kart)
Pressemitteilung des OLG Frankfurt