Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Post” als Namensbestandteil nicht geschützt

“Post” als Namensbestandteil nicht geschützt

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der geschützten Bezeichnung „Post“ und der Bezeichnung “EUROPOSTCOM” keine Verwechslungsgefahr besteht.

Urteil des Bundespatentgerichts vom 22.10.2007
26 W (pat) 88/02

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