Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Post” als Namensbestandteil nicht geschützt
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der geschützten Bezeichnung „Post“ und der Bezeichnung “EUROPOSTCOM” keine Verwechslungsgefahr besteht.
Urteil des Bundespatentgerichts vom 22.10.2007
26 W (pat) 88/02