“Patienten in Geiselhaft”: Ministerin darf streikende Ärzte verbal angreifen
Der am 4. Dezember 2006 bundesweite Protesttag der niedergelassenen Ärzte gegen die Gesundheitsreform führte zu folgender Äußerung der Bundesgesundheitsministerin in einem Interview: „… Mich ärgert …, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld …“. Einer der beteiligten Ärzte sah in dieser aus seiner Sicht herabsetzenden Äußerung einen Verstoß gegen sein Persönlichkeitsrecht und ging gerichtlich gegen die Ministerin vor.
Der Unterlassungsanspruch scheiterte bereits daran, dass durch die Äußerung nicht ein einzelner beteiligter Arzt, sondern alle streikenden Ärzte als Kollektiv angesprochen wurden. Handelt es sich – wie hier – um eine unüberschaubar große Personengruppe (mehr als 40.000), wird durch lediglich das Kollektiv bezeichnende herabsetzende Äußerungen grundsätzlich nicht auch das Persönlichkeitsrecht der dieser Gruppe angehörigen einzelnen Personen verletzt, da es insoweit an der individuellen Betroffenheit mangelt.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.04.2007
14 U 11/07
OLGR Karlsruhe 2007, 485