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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bezeichnung als “Fachklinik” setzt praktizierende Fachärzte voraus

Bezeichnung als “Fachklinik” setzt praktizierende Fachärzte voraus

Patienten, die zur Behandlung eine „Fachklinik“ aufsuchen, dürfen erwarten, dort von Ärzten behandelt zu werden, die ihre speziellen Fachkenntnisse und Befähigungen nach den dafür geltenden gesetzlichen Regeln erworben und nachgewiesen haben. Daher erklärte das Landgericht Kleve die Bezeichnung als „Fachklinik für Kieferorthopädie“ für irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn keiner der ärztlichen Mitarbeiter Facharzt ist.

Urteil des LG Kleve vom 10.08.2007
8 O 2/07

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