OHG: Zustimmung zu einem Geschäftsführerwechsel aus dringenden Gründen
Die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) können verpflichtet sein, einem Wechsel des Geschäftsführers und einer Übertragung der Geschäftsanteile des bisherigen an den neuen Geschäftsführer zuzustimmen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft liegt.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenFall wollte ein 77-jähriger Geschäftsführer aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen ausscheiden und seine Gesellschaftsanteile entsprechend der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Nachfolgeregelung auf seinen Sohn als künftigen Geschäftsführer übertragen. Die Karlsruher Richter sahen den Geschäftsführerwechsel im Interesse der Gesellschaft für geboten und verurteilten den Mitgesellschafter zur Erteilung der Zustimmung.
Urteil des BGH vom 08.11.2004
II ZR 350/02
BGHR 2005, 378