Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nachhaftung eines ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

Nachhaftung eines ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

Der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haftet gem. § 160 Abs. 1 für die bis zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten, soweit sie vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig sind.

Wird das Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG nicht in das Handelsregister eingetragen, beginnt – wie im BGB-Gesellschaftsrecht – der Lauf der fünfjährigen Enthaftungsfrist mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters. Die Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister ist in diesem Fall für den Fristbeginn keine zwingende Voraussetzung.

Urteil des BGH vom 24.09.2007
II ZR 284/05
Der Betrieb 2007, 2586
NZG 2008, 941

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€