Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Notarkosten für Testamente sind nicht steuerlich absetzbar
Notarkosten dürfen nur dann als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden, wenn sie mit einer Einkunftsart (z.B. Vermietung und Verpachtung) zusammenhängen. Dies ist bei der Erbschaftssteuer auch dann nicht der Fall, wenn das Testament vorrangig dazu gemacht wurde, um Erbschaftssteuer zu sparen. Die Erstellung einer letztwilligen Verfügung ist daher reine Privatsache.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Notarkosten für Testamente sind nicht steuerlich absetzbar erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Beschluss des Saarländischen FG vom 13.02.2007
1 V 1336/06
Pressemitteilung des Saarländischen FG