Urteil
01.07.2008
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Zusätzliche Notarkosten für elektronische Grundbucheinsicht
Notare bedienen sich zur Arbeitserleichterung und Beschleunigung von Grundstücksgeschäften zunehmend der Möglichkeit der elektronischen Abfrage der Grundbuchdaten. Im Gegensatz zur herkömmlichen Grundbucheinsicht fallen hierfür jedoch Gerichtsgebühren an.Das Pfälzische Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass Notare, die sich dieser neuen Kommunikationsmöglichkeiten bedienen, die entstandenen Kosten auf ihre Kunden abwälzen dürfen. Derartige Kosten sind – anders als die herkömmliche Grundbucheinsicht – mit den Notargebühren für das Hauptgeschäft nicht abgegolten.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 15.12.2005
3 W 221/05
Pressemitteilung des OLG Zweibrücken