Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Erkrankung eines Beamten während “Abfeierns” von Überstunden begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung

Erkrankung eines Beamten während “Abfeierns” von Überstunden begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung

Hat ein Beamter wegen Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei, hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn er während dieser Zeit erkrankt. Die Mehrarbeit wird auch in diesem Fall durch die Dienstbefreiung ausgeglichen. Das Verwaltungsgericht Koblenz begründet dies damit, dass auch einem Arbeitnehmer, der an einem freien Wochenende erkrankt, kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich zusteht.

Urteil des VG Koblenz vom 06.03.2008
6 K 1826/07.KO

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€