Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kein Fitnesstraining bei Depressionen
Eine von einem Facharzt attestierte psychische Erkrankung (hier schwere Depressionen) berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung des bestehenden Vertrags.
Urteil des AG Geldern
4 C 428/05
NJW-RR 2006, 780