Urteil
01.07.2008
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Notarielle Beurkundung eines Provisionsversprechens gegenüber Makler
Verpflichtet sich der Erwerber eines Unternehmens gegenüber dem Vermittlungsmakler zur Zahlung einer Provision ohne tatsächlich eine Gegenleistung dafür zu erhalten, so bedarf dieses selbstständige Provisionsversprechen nach den gesetzlichen Regelungen über die Schenkung zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Makler verwirkt im übrigen in solchen Fällen einen etwaigen Provisionsanspruch gegen den Erwerber, wenn er ihn nicht darüber aufklärt, dass Konkurrenzunternehmen in unmittelbarer Nähe der Filiale des übernommenen Unternehmens ebenfalls Niederlassungen planen oder bereits errichten.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.05.2000; Az.: 7 U 169/99