Urteil
01.07.2008
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Beurkundungsmangel bei Anteilsverkauf einer GmbH
Der Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Wird vor dem vertragschließenden Notar auf die Verlesung eines Anhangs zum Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen verzichtet, bewirkt dieser Beurkundungsmangel die Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Urteil des OLG Celle vom 17.07.2001