Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Notar-Sozius als Makler
Nach der Bundesnotarordnung ist es einem Notar verboten, Grundstücksgeschäfte zu vermitteln. Dadurch soll verhindert werden, dass Notare, die im Rahmen von Immobiliengeschäften zur Beurkundung hinzugezogen werden, eigene wirtschaftliche Interessen am Abschluss derartiger Verträge besitzen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das Verbot, als Makler aufzutreten, auch für Anwälte, die mit einem Notar in einer Sozietät verbunden sind, da Sozien in der Regel gegenseitig an den Honoraren des anderen beteiligt sind. Der vom Gesetzgeber nicht erwünschte Interessenkonflikt würde daher auch in einem solchen Fall bestehen.
Urteil des BGH; Az.: IX ZR 357/99