Urteil
01.07.2008
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Nicht realisierte Ansparrücklage
Wurde für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine so genannte Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet, ohne innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums die geplante Investition zu realisieren, kann für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige eine einleuchtende Begründung dafür abgibt, weshalb die Investition (hier Anschaffung eines Pkw der Luxusklasse) trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt wurde, gleichwohl aber weiterhin geplant ist.
Urteil des BFH vom 06.09.2006
XI R 28/05
DStZ 2007, 46