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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nicht realisierte Ansparrücklage

Nicht realisierte Ansparrücklage

Wurde für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine so genannte Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet, ohne innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums die geplante Investition zu realisieren, kann für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige eine einleuchtende Begründung dafür abgibt, weshalb die Investition (hier Anschaffung eines Pkw der Luxusklasse) trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt wurde, gleichwohl aber weiterhin geplant ist.

Urteil des BFH vom 06.09.2006

XI R 28/05

DStZ 2007, 46

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