Versteuerung von Ausgleichszahlungen
Der große Senat des Bundesfinanzhofs hat nun eine lang umstrittene Frage zur Besteuerung von Ausgleichszahlungen entschieden: Das Entgelt, das ein Freiberufler oder Gewerbetreibender für die Aufnahme eines Sozius oder Gesellschafters in seinen Betrieb von diesem erhält, stellt keinen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn da. Vielmehr muss der Erlös als laufender Gewinn voll versteuert werden.
Die Obersten Finanzrichter begründeten ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass bei der entgeltlichen Aufnahme eines Gesellschafters oder Sozius, wie bei einer Veräußerung üblich, sämtliche stillen Reserven des Unternehmens realisiert werden. Von der Entscheidung war ein Arzt betroffen, der gegen Zahlung von 150.000 DM einen Kollegen in seine Praxis aufgenommen hatte. Er muss die Ausgleichszahlung nun endgültig voll versteuern.
Urteil des BFH
GrS 2/98
Handelsblatt vom 03.01.2000