Dienstwagen, Versteuerung
Wenn die Firma dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, muß dieser die privat gefahrenen Kilometer versteuern. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, wird der Anteil vom Finanzamt geschätzt. Entweder setzt das Finanzamt 30 bis 40 Prozent aller Fahrten als privat an oder es werden jeden Monat pauschal 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges versteuert.
Eine dritte Möglichkeit zeigt nun das Finanzgericht Köln auf: Auch wenn der Steuerzahler kein Fahrtenbuch führt, kann er anders nachweisen, dass er weniger privat gefahren ist, als veranlagt. Hierzu reichen Reisekostenabrechnungen oder Werkstattangaben aus.
Urteil des Finanzgerichts Köln
6 K 988/93
DM 4/95, S.101