Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nicht bemerkter Kreditkartenverlust

Nicht bemerkter Kreditkartenverlust

Der Besitzer einer Kreditkarte sollte jederzeit wissen, wo sich diese befindet. Er kann von der kontoführenden Bank keinen Ersatz verlangen, wenn ihm der Verlust der Karte erst nach 14 Tagen auffällt und er daraufhin die Sperrung veranlasst. Das Amtsgericht Frankfurt ließ den Einwand des Bankkunden nicht gelten, er sei von Freunden zu einer Urlaubsreise eingeladen gewesen, die alle wesentlichen Ausgaben für ihn getätigt hätten und er habe deshalb den Kartenverlust nicht bemerkt. Er hätte sich trotzdem regelmäßig über den Verbleib seiner Karte vergewissern müssen.

Urteil des AG Frankfurt/Main

31 C 1760/04-83

Handelsblatt vom 09.03.2005

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