Urteil
01.07.2008
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Neuwagenkauf: kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel
Weist ein erworbenes Fahrzeug einen Mangel auf, kann der Käufer wahlweise eine Nachbesserung oder Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist jedoch bei lediglich geringfügigen Mängeln ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Einen nurunerheblichen Mangel nahm das Landgericht Düsseldorf bei einem Neuwagen (Preis 26.000 Euro) an, dessen Radioempfang in lediglich unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit (einzelne Sender, bestimmte Gebiete) gestört, aber nie vollständig aufgehoben war.
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.09.2005
1 O 778/04
DAR 2006, 511