Nachweis für Absendung des Steuerbescheids
Steuerfestsetzungen sind nur innerhalb der in der Abgabenordnung (AO) geregelten Festsetzungsfristen zulässig. Die Frist ist allerdings gewahrt, wenn der Steuerbescheid noch vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat.
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass im Streitfall die Finanzbehörde die rechtzeitige Absendung des Steuerbescheides nachweisen muss. Hierfür genügt nicht der bislang praktizierte Anscheinsbeweis, wonach von einer rechtzeitigen Absendung ausgegangen wurde, wenn es im behördlichen Ablauf keine Störungen gegeben hat und das Postversandverfahren im Finanzamt üblicherweise mängelfrei verläuft. Kann die Behörde die rechtzeitige Absendung des Bescheides nicht zweifelsfrei beweisen, ist die Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig.
Urteil des BFH; Az.: III R 43/97