Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Mitteilung eines Mahnbescheidantrags an Schufa
Beantragt eine Bank einen Mahnbescheid gegen ihren Kunden, kann sich dieser gegen eine entsprechende Mitteilung des Geldinstituts an die Schufa nicht erfolgreich zur Wehr setzen. Eine solche Mitteilung ist durchaus geeignet, Kreditschutzorganisationen bei der Erfüllung ihrer Aufgabensachgerecht zu unterstützen.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.10.2005
8 UH 323/05-99
OLGR Saarbrücken 2006, 33