Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Millionenfach bewährt”
Ein Hersteller von Lüftungsgeräten warb für seine Produkte mit der Angabe ‘millionenfach bewährte Technik in neuem Design’.
Verglichen mit den früher hergestellten und vertriebenen Geräten fand in dem so angepriesenen Lüftungsgerät ein anderer Motor Verwendung. Dies machte die Abstimmung verschiedener Komponenten erforderlich.
Danach handelte es sich um ein neues Gerät, das sich demgemäß noch nicht millionenfach bewährt und seine Langlebigkeit nicht bewiesen haben konnte. Die Werbung wurde als irreführend untersagt.
Beschluß des OLG Stuttgart vom 14.10.1996
2 W 66/96
NJW-RR 1997, 617