Mieter einer Eigentumswohnung muss Störungsbeseitigung dulden
Ein Wohnungseigentümer hatte seinen Balkon ohne entsprechende Genehmigung der Eigentümergemeinschaft in einen Wintergarten umgebaut. Die Gemeinschaft verlangte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Nachdem der Eigentümer den Aufforderungen nicht nachgekommen war, wollte die Gemeinschaft die Sache selbst in die Hand nehmen. Nun weigerte sich jedoch auch der Mieter der betroffenen Wohnung, den Handwerkern Zutritt zu gewähren.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den widerspenstigen Mieter zur Duldung der Rückbaumaßnahmen. Dem Mieter nützte es nichts, dass er mietvertraglich zur Nutzung des Wintergartens berechtigt war. Ein Mieter leitet seine Nutzungsrechte stets nur von seinem Vermieter ab. Kein Mieter hat somit mehr Rechte als sein Vermieter.
Urteil des BGH vom 01.12.2006
V ZR 112/06
BGHR 2007, 241
RdW 2007, 251