Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Meist verkaufter” Europas

“Meist verkaufter” Europas

Wirbt ein Unternehmer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Behauptung, sein Produkt sei das ‘meistverkaufte Europas’, ist diese Werbung nicht grundsätzlich irreführend, wenn der Werbende lediglich insgesamt auf dem europäischen Markt, aber nicht zugleich auf dem deutschen Markt eine Spitzenstellung hat.

Im Falle eines Elektrorasiererherstellers ließ es der Bundesgerichtshof genügen, daß dessen rein deutscher Marktanteil mit etwa 25 % nicht unbedeutend ist.

Urteil des BGH vom 15.02.1996
I ZR 9/94

WRP 1996, 729

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