Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Meist verkaufter” Europas
Wirbt ein Unternehmer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Behauptung, sein Produkt sei das ‘meistverkaufte Europas’, ist diese Werbung nicht grundsätzlich irreführend, wenn der Werbende lediglich insgesamt auf dem europäischen Markt, aber nicht zugleich auf dem deutschen Markt eine Spitzenstellung hat.
Im Falle eines Elektrorasiererherstellers ließ es der Bundesgerichtshof genügen, daß dessen rein deutscher Marktanteil mit etwa 25 % nicht unbedeutend ist.
Urteil des BGH vom 15.02.1996
I ZR 9/94
WRP 1996, 729