Meinungsfreiheit hat Vorrang
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich nach seiner Entscheidung über die umstrittene “Benneton-Schock-Werbung” erneut für eine deutliche Liberalisierung des Werberechts ein. In dem nun zu entscheidenden Fall ging es um eine Anzeige einer Arzneimittelfirma., die darin auf eine Studie verwies, der zufolge das beworbene Medikament ebenso wirksam sei wie das Produkt des ursprünglichen Patentinhabers. Die Verfassungsrichter stellten klar, dass nicht ohne weiteres eine wettbewerbswidrige “anlehnende Werbung” vorliegt, wenn ein Wettbewerber sein Produkt mit den bekannten und geschätzten Erzeugnissen der Konkurrenz in Beziehung setzt, um deren guten Ruf auszunutzen. Auch die Werbung genießt nämlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Daher hätte die Vorinstanz feststellen müssen, inwieweit die beanstandete Werbung die Lauterkeit des Wettbewerbs tatsächlich gefährdet und die Funktionsfähigkeit des Arzneimittelmarkts bedroht.
Die Vorinstanz hat nunmehr unter Berücksichtigung dieser Grundsätze erneut über den Fall zu entscheiden.
Urteil des BVerfG; Az.: 1 BvR 1188/992