Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

Das Bewertungsforum eines Schülerportals (spickmich.de), in dem namentlich aufgeführte Lehrer oder Professoren von Schülern und Studenten bewertet werden, unterliegt dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Insoweit handelt es sich um nicht dem Wahrheitsbeweis zugängliche Äußerungen. Auch durch Bewertungen wie „cool“, „sexy“ oder „peinlich“ wird nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln die nicht mehr durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte Grenze zur diffamierenden und herabsetzenden Schmähkritik nicht überschritten.

Ferner verstößt die Veröffentlichung der persönlichen Daten insbesondere des Nachnamens einer Lehrkraft, der Schule, an der sie unterrichtet, und der unterrichteten Fächer in dem Bewertungsforum nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da es sich insoweit um – wahre – Tatsachenbehauptungen handelt. Ein Rechtsverstoß liegt erst recht nicht vor, wenn diese Daten ohnehin auch auf den Internetseiten der Schule zu finden sind.

Urteil des OLG Köln vom 27.11.2007
15 U 142/07

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