Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Wegelagerer muss keine Beleidigung von Polizisten sein
Bezeichnet ein Autofahrer anlässlich einer Verkehrskontrolle die Polizeibeamten als Wegelagerer, ist darin keine strafbare Beleidigung zu sehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass damit lediglich Kritik an der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen geübt oder der Unmut über häufige Verkehrskontrollen zum Ausdruck gebracht werden sollte. Sofern das Wort Wegelagerer in diesem Wortsinn gebraucht wurde, ist die Äußerung durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Beschluss des BayObLG vom 20.10.2004
1 St RR 153/04
NJW 2005, 1291