“Max”: Lifestyle-Magazin kontra Schuhmarke
Der Verleger des Lifestyle-Magazins ‘Max” warf einem Schuhhersteller eine Markenschutzverletzung vor, weil dieser Herrenstiefel mit der Bezeichnung ‘Marc Max” auf den Markt brachte.
Der Verlag konnte den Vertrieb der Herrenschuhe schließlich nicht verhindern. Der Bundesgerichtshof sah in der Bezeichnung der Schuhe auch im weiteren Sinne keine Verwechslungsgefahr und wies überdies auf die erhebliche Branchenverschiedenheit der Prozessparteien hin. Das Gericht ließ sich auch durch den Hinweis des Zeitschriftenherausgebers auf die Verbindung zwischen Markenartikelherstellern auf ganz unterschiedlichen Gebieten wie Zigaretten und Schuhe (z.B. Camel) im Sinne eines Merchandising nicht umstimmen. Hierbei handelt es sich – so die Karlsruher Richter – um Einzelfälle und (noch) nicht um eine allgemeine, in diese Richtung gehende Entwicklung. Der Schuhhersteller durfte daher den beanstandeten Artikelnamen beibehalten.
Urteil des BGH vom 12.11.1998
I ZR 84/96
NJW-RR 1999, 692