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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Mars macht mobil….”

“Mars macht mobil….”

Wenn Sie gerade zur Faschingszeit eine besonders witzige Werbeaktion planen, ist Vorsicht geboten.

Ein Scherzartikelhersteller verpackte ein Kondom und versah dies mit dem Originalschriftzug des Schokoriegelherstellers ‘Mars’. In Abwandlung des bekannten Werbeslogans ‘Mars macht Mobil bei Arbeit, Sport und Spiel’ stand auf der Packung der Satz ‘Mars macht Mobil bei Sex, Sport und Spiel’.

Der Schokoriegelhersteller sah durch diese Verballhornung seinen Markennamen geschädigt und klagte. Vor dem BGH bekam er auch Recht. Die Richter sahen durch die Verwendung des Markennamens und des allseits bekannten Werbeslogans das Ansehen des Markeninhabers als beeinträchtigt an, da der Eindruck entstehen konnte, es handele sich um eine geschmacklose, ebenfalls aber unpassende Werbung des Süsswarenherstellers.

Der Scherzartikelherstellter wurde wegen Verstosses gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) auf Unterlassung verurteilt. Ihm droht nun noch eine saftige Schadensersatzforderung des verunglimpften Riegelherstellers.

Urteil des BGH vom 10.02.1994
I ZR 79/92

BGHZ 125, 91

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