Markenschutzverletzung durch Internet-Domain
Ein im Bereich der Informationstechnologie tätiges Unternehmen hat die Marke ‘Cyberspace” für sich eintragen lassen. Es verlangte von einem Mitbewerber die Unterlassung der Benutzung der Internetadresse ‘www.cyberspace.de”.
Das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage in vollem Umfang statt. Das klagende Unternehmen war offenbar Inhaber der bereits früher eingetragenen Marke ‘Cyberspace”. Das Gericht sah bereits in der Registrierung der Bezeichnung als Internet-Domain eine unzulässige Benutzung im Sinne des Markengesetzes. Daher war unerheblich, daß unter der beanstandeten Domain die Homepage des beklagten Unternehmens noch nicht abgerufen werden konnte.
Urteil des OLG Dresden vom 20.10.1998
14 U 3613/97
NJWE-WettbR 1999, 133