Markenschutz auch bei branchenfremder Verwendung
Das Unternehmen Daimler-Chrysler klagte erfolgreich wegen Verletzung seines Markennamens “Mercedes” gegen einen Spirituosen-Hersteller, der einen Wodka mit dem Produktnamen “Mercedes 1812” auf den Markt gebracht hatte.
Auch wenn die Produktbereiche der von dem Automobilhersteller und der von dem Spirituosen-Hersteller hergestellten und vertriebenen Waren deutlich auseinander lagen, war dadurch eine “Verwässerung” der Marke “Mercedes” nicht ausgeschlossen. Die Schutzvorschriften des Markengesetzes stellen ausdrücklich nicht darauf ab, dass zwischen den Produkten ähnlichkeit besteht. Vielmehr greift der Bekanntheitsschutz einer Marke selbst dann ein, wenn keine Produktähnlichkeit vorhanden ist.
Urteil des OLG Naumburg vom 23.02.1999
7 U 101/98
OLG Report Naumburg 1999, 445
Praktiker Report Heft 2/2000, Seite 2