Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Lagerfahrzeug kein Neuwagen
Wird ein erworbener, reimportierter Wagen vom Verkäufer zugleich als ’neu‘ und als ‚Lagerfahrzeug‘ bezeichnet, so kann der Käufer den Kauf rückgängig machen, wenn der Wagen fast 2 1/2 Jahre vor dem Erwerb vom Hersteller ausgeliefert wurde.
Dies gilt erst recht, wenn das Fahrzeugmodell in der Zwischenzeit mit einer wesentlich besseren Ausstattung (getönte Scheiben, ABS) verkauft wird.
OLG Koblenz vom 27.06.1996; Az.: 5 U 82/96