Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Lagerfahrzeug kein Neuwagen

Lagerfahrzeug kein Neuwagen

Wird ein erworbener, reimportierter Wagen vom Verkäufer zugleich als ‘neu’ und als ‘Lagerfahrzeug’ bezeichnet, so kann der Käufer den Kauf rückgängig machen, wenn der Wagen fast 2 1/2 Jahre vor dem Erwerb vom Hersteller ausgeliefert wurde.

Dies gilt erst recht, wenn das Fahrzeugmodell in der Zwischenzeit mit einer wesentlich besseren Ausstattung (getönte Scheiben, ABS) verkauft wird.

OLG Koblenz vom 27.06.1996; Az.: 5 U 82/96

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