Urteil
01.07.2008
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Begriff des Lagerfahrzeugs
Wird im Kaufvertrag über einen Pkw der Wagen mit Lagerfahrzeug, Modelljahr 02”, nicht aber mit dem Begriff neu bezeichnet, so ist die angegebene Eigenschaft erfüllt, wenn das Fahrzeug irgendwann in der Zeit, in der das Modell 2002” produziert wurde, sei es auch zu Beginn dieses Zeitraums, hergestellt wurde und seitdem, eventuell sogar seit Modelleinführung im Jahr 2001, auf Lager gestanden hat.
Urteil des OLG Braunschweig vom 07.07.2005
2 U 128/04
Pressemitteilung des OLG Braunschweig