BFH klärt Begriff der “erstmaligen Zulassung” eines Kraftfahrzeugs
Der Begriff der „erstmaligen Zulassung“ eines Kraftfahrzeugs spielt bei verschiedenen steuerrechtlichen Regelungen (z. B. Bestimmungen über die Kfz-Steuer) eine Rolle. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, wann steuerrechtlich genau eine Erstzulassung vorliegt. Der Begriff der „erstmaligen Zulassung“ im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts, seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i. S. von § 3b Abs. 1 Satz 3 KraftStG.
Urteil des BFH vom 23.05.2006
VII R 27/05
Pressemitteilung des BFH