BFH versagt „Aufnahmespenden“ für Golfklubs die Anerkennung
Beim Eintritt in einen Golfklub wird oftmals neben dem eigentlichen Mitgliedsbeitrag und dem Jahresbeitrag eine Spende an den Verein erwartet. Macht der Spender die geleistete Zahlung bei seiner Steuererklärung steuermindernd geltend, äußern die Finanzbehörden meist Zweifel an derGemeinnützigkeit. Der Bundesfinanzhof hat den jahrelangen Streit über die Anerkennung solcher Spenden nun zulasten der Steuerpflichtigen entschieden.
Spenden an Golfklubs, die beim Eintritt alle Neumitglieder zu leisten haben, dienen in erster Linie der Finanzierung des Klubs und somit den eigennützigen Zwecken der Vereinsmitglieder. Die für eine Anerkennung geforderte Spendenmotivation im Sinne einer „selbstlosen Förderung der maßgeblichen steuerbegünstigten Zwecke“ ist somit im Regelfall zu verneinen. Eine steuerliche Anerkennung kam für die obersten Finanzrichter somit nicht in Frage.
Urteil des BFH vom 02.08.2006
XI R 44/05
Pressemitteilung des BFH