Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kraftfahrzeug nicht fabrikneu
Ein Autohändler muß den Käufer nicht auf das Alter eines Lagerfahrzeuges hinweisen, wenn er den Wagen nicht als Neufahrzeug angeboten, sondern unter Hinweis auf den Modellwechsel mit einem überdurchschnittlichen Abschlag von 25 % auf den früheren Neupreis als ‘kilometerfahrzeug’ verkauft hat und der Gebrauchswert aufgrund des Alters (hier: drei Jahre) nicht eingeschränkt ist.
Dies gilt auch dann, wenn die laufende Modellreihe des verkauften Pkw eine Wegfahrsperre und ABS enthält.
OLG Zweibrücken vom 05.05.1998; Az.: 5 U 28/97