Lärmbelästigung durch parkende Lkws auf Nachbargrundstück
Ein Anwohner beklagte sich über ständige Lärmbelästigungen durch Lkws, die auf einem zu einer Tankstelle gehörenden, auch nachts frei zugänglichen Grundstück parkten. Nach entsprechenden Beschwerden bei der Gemeinde erließ diese einen Bescheid, wonach Lastkraftwagen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr das Parkplatzgrundstück nicht mehr befahren dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte keine rechtlichen Bedenken gegen den erlassenen Bescheid. Nicht beanstandet wurde auch die Anordnung der Stadt, wonach dem Tankstelleninhaber auferlegt wurde, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Absperren der Ein- und Ausfahrten, Sperrpfähle, Tore, Schranken oder dergleichen) das nächtliche Ein- und Ausfahren von Lkws zu unterbinden.
Urteil des OVG Münster vom 26.11.1999
21 A 891/98
NJW 2000, 2124