Urteil
01.07.2008
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Lärmbelästigung durch Frösche
Ein Mann wurde durch das Quaken der Frösche im Teich seines Nachbarn empfindlich in seiner Nachtruhe gestört. Daher verlangte er von diesem den Teich zu entfernen. Diese Forderung durchlief sämtliche Instanzen und wurde schließlich auch vom Bundesgerichtshof abgelehnt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß Frösche unter Naturschutz stehen, und daß daher auch ein Teich, der als ihr Lebensraum zählt, nicht vernichtet werden darf.
Bundesgerichtshof; Az.: V ZR 82/91