Urteil
01.07.2008
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Lärmbelästigung durch Kirchenglocken
Eine Frau, die lediglich zwölf Meter entfernt von einer Kirche in der Höhe der Kirchenglocken wohnt, klagte gegen das Glockenläuten, das zwei Mal am Tag je eine Minute lang dauert, und dessen Lautstärke erwiesenerweise stärker war als erlaubt. Das Gericht entschied jedoch, daß derjenige, der in der Nähe einer Kirche lebt, das tägliche Läuten akzeptieren müsse.
Verwaltungsgericht Würzburg; Az.: W 6 K 97.1218