Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kunde trägt Verlustrisiko bei vertretbarer Empfehlung
Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch ein Kreditinstitut muss stets zu diesem Zeitpunkt betrachtet vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde.
Urteil des BGH vom 21.03.2006
XI ZR 63/05
BGHR 2006, 862