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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kostenübernahme bei nicht gemeldeter Schwangerschaft

Kostenübernahme bei nicht gemeldeter Schwangerschaft

Eine Mutter muß mehr als 90 000 Mark Krankenhauskosten selbst zahlen, da sie Ihre Schwangerschaft nicht sofort meldete.
Der Fall: Die Frau hatte einen Antrag auf Aufnahme bei einer Krankenkasse gestellt. Die Frage der Krankenkasse, ob sie schwanger ist, verneinte sie. Wenig später stellte ihre Frauenärztin jedoch fest, daß sie schwanger ist. Der Krankenversicherungsvertrag wurde von der Krankenkasse erstellt, der Frau aber erst übersandt, als die Frau bereits von ihrer Schwangerschaft wußte. Sie verpaßte es jedoch, die Krankenkasse sofort über die veränderten Umstände in Kenntniss zu setzen. Fünf Monate nach Abschluß der Versicherung hatte die Frau eine Frühgeburt. Die frühgeborene Tochter mußte intensiv medizinisch betreut werden. Die Krankenkasse verweigerte die übernahme der Kosten.

Das Urteil: Da die Mutter es versäumte, der Krankenkasse ihre Schwangerschaft unmittelbar zu melden, muß sie die Krankenhauskosten von über 90 000 Mark selbst zahlen. Die Richter begründeten dies damit, daß zum Zeitpunkt der Feststellung Ihrer Schwangerschaft der Versicherungsvertrag noch nicht vorlag. Deshalb hätte die Frau die Krankenkasse über die veränderten Umstände sofort informieren müssen. Damit wies das OLG in letzter Instanz die Klage der Frau ab. “br/>Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, 4 U 216/96

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