Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kosten für Fachabitur nach Berufsausbildung nicht absetzbar
Die nach Abschluss einer Lehre anfallenden Kosten für den Besuch einer Fachoberschule können nicht als vorweggenommene Werbungskosten für das nach dem Fachabitur angestrebte Studium geltend gemacht werden. Ausgaben für den Besuch einer allgemein bildenden Schule sind nacheinem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beruflich veranlasst.
Urteil des BFH vom 22.06.2006
VI R 5/04
Pressemitteilung des BFH