Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Konzernsalve” wegen Wettbewerbsverstoß

“Konzernsalve” wegen Wettbewerbsverstoß

Ein Computerdiscounter verstieß mit einer bundesweiten Werbeaktion gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Die Konzernzentrale eines Mitkonkurrenten beschloß, gegen dieses Verhalten massiv vorzugehen. Daraufhin wurden eine Reihe von Schwesterunternehmen veranlaßt, Abmahnungen an das Konkurrenzunternehmen zu richten und den Wettbewerbsverstoß auch klageweise geltend zu machen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
“Konzernsalve” wegen Wettbewerbsverstoß erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Das Oberlandesgericht Hamm hielt dieses Klagevorgehen nicht für rechtsmißbräuchlich, auch wenn es zentral gesteuert wurde. Ein Rechtsmißbrauch liegt vielmehr nur dann vor, wenn verschiedene Mitbewerber ohne erkennbare sachliche Notwendigkeit den Verletzer mit einer Vielzahl von Verfahren überziehen. Im vorliegenden Fall jedoch war ein sachlicher Grund für die Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes in unterschiedlichen Verfahren gegeben. Denn das klagende Unternehmen und seine Schwesterunternehmen waren nur in ihrem jeweiligen örtlichen Bereich tätig. Sie wurden damit durch die Wettbewerbsverstöße des bundesweit tätigen Konkurrenten auch nur örtlich beschränkt betroffen. Die Klagebefugnis eines nur örtlich tätigen Mitbewerbers erstreckt sich aber nur auf den örtlich begrenzten Markt, auf dem sich dessen Werbeinteressen mit denen des Verletzers überschneiden. Folglich kann der nur örtlich beschränkt tätige Konkurrent einen Unterlassungstitel auch nur bezogen auf seinen regionalen Markt erwirken.

Urteil des OLG Hamm vom 05.03.1998, 4 U 144/97; Ebenso: Beschluß des OLG Köln vom 14.10.1998, 6 W 93/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€