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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Klausel über Gerichtsstandsvereinbarung überprüfen

Klausel über Gerichtsstandsvereinbarung überprüfen

Vollkaufleute können vertraglich eine Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen. Ist eine derartige Abrede in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten, ist eine Klausel wie ‚Gerichtsstand ist Karlsruhe‘ nach Meinung des Landgerichts Karlsruhe unwirksam.

Grund: Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist unzulässig, wenn der Vertragspartner Nicht- oder sogenannter Minderkaufmann ist. Da ohne Beschränkung des Wortlauts der Klausel auf Vollkaufleute ein Nicht- oder Minderkaufmann aus Rechtsunkenntnis meinen könnte, die Gerichtsstandsklausel gelte auch für ihn, ist diese insgesamt unwirksam und gilt daher auch dann nicht, wenn beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind.

Tipp: Es ist daher zu empfehlen, Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB auf Vollkaufleute als Vertragspartner zu beschränken.

Beschluss des LG Karlsruhe vom 29.04.1996
O 60/96 KfH II

Praktiker Report 1997, 5

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