Urteil
01.07.2008
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“Klammeraffe” nicht eintragungsfähig
Wie bereits das Oberlandesgericht Braunschweig und das Landgericht München entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass eine Firmenbezeichnung, die das @-Zeichen enthält, nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann, da Firmennamen keine Bildzeichen enthalten dürfen.
Beschluss des BayObLG vom 04.04.2001, Az.: 3 Z BR 84/01