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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Klammeraffe” nicht eintragungsfähig

“Klammeraffe” nicht eintragungsfähig

Wie bereits das Oberlandesgericht Braunschweig und das Landgericht München entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass eine Firmenbezeichnung, die das @-Zeichen enthält, nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann, da Firmennamen keine Bildzeichen enthalten dürfen.

Beschluss des BayObLG vom 04.04.2001, Az.: 3 Z BR 84/01

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